Gesundes Herz Gesetz

Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße wie Herzinfarkte und Schlaganfälle sind in Deutschland die häufigste Todesursache: Etwa ein Drittel aller Todesfälle ist darauf zurückzuführen. Die Bundesregierung will dagegen vorgehen und hat aktuell das „Gesunde Herz Gesetz“ beschlossen, das die Vorsorge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern und zur Stärkung der Herzgesundheit beitragen soll.

Durch das Gesetz sollen Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Dafür sieht es den Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen, neue strukturierte Behandlungsprogramme und die Verbesserung von Therapiemöglichkeiten vor. Laut Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach ist bewusste Ernährung und mehr Bewegung genauso wichtig, wie dass genetische Risikofaktoren früher erkannt werden müssen. Wenn erhöhte Blutfette gehäuft in der Familie auftreten, also erblich bedingt sind, ist die Gefahr groß, schon in jungen Jahren kardiovaskuläre Ereignisse zu erleiden. Ein Beispiel ist die familiären Hypercholesterinämie (FH). Dabei handelt es sich um eine genetisch bedingte Fettstoffwechselstörung, bei der erhöhte Cholesterinwerte bereits früh im Leben auftreten. Betroffene haben ein deutlich erhöhtes Risiko, schon in jungen Jahren Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu entwickeln.

Zusammenfassung „Gesundes-Herz-Gesetz“:

  • Anspruch auf weitere Früherkennungsuntersuchungen von Fettstoffwechselerkrankungen im Rahmen der Kinder- (U9) und Jugenduntersuchungen (J1)
  • Bei Überschreitung definierter LDL-Cholesterin-Grenzwerte kann eine medikamentöse Therapie eingeleitet werden
  • Gentests sind beim betroffenen Kind und dessen Angehörigen möglich
  • Einladung zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1
  • Für Erwachsene: Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren
  • Apotheken werden stärker in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden.
  • Den Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung wird ausgeweitet

Weitere Informationen zur genetischen Diagnostik bei Verdacht auf familiäre Hypercholesterinämie sowie zu den Möglichkeiten einer genetischen Beratung finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten.