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Im Dezember 2014 erhielt Olaparib (Handelsname: Lynparza®, Hersteller: AstraZeneca), als erster PARP-Inhibitor die Zulassung in der Europäischen Union. Das Medikament wurde für die Behandlung von Patientinnen mit einem Platin-sensitivem Rückfall eines BRCA-mutierten Eierstock-, Eileiter- oder Peritoneal-Karzinoms zugelassen. Olaparib gehört zur Wirkstoffklasse der PARP-Inhibitoren, d.h. Poly-ADP-Ribose-Polymerase-Inhibitoren.

PARP ist ein Enzym, das an der DNA-Reparatur beteiligt ist und bei Vorliegen einer BRCA Mutation die Reparatur aufrechterhalten kann. Wird zusätzlich das PARP-Enzyme gehemmt, können diese Zellen DANN Schäden nicht mehr ausreichend reparieren. In der Folge sterben die betroffenen Tumorzellen ab.

Kürzlich haben in Europa neben Olaparib zwei weitere PARP-Inhibitoren die Zulassung erhalten: im November 2017 Niraparib (Handelsname: Zejula®, Hersteller: Tesaro) und aktuell im Mai 2018 Rucaparib (Handelsname: Rubraca®, Hersteller: Clovis Oncology). Mit Talazoparib® (Hersteller: Pfizer) steht ein weiterer PARP-Inhibitor bei Patientinnen mit metastasiertem Mammakarzinom (Brustkrebs) und BRCA Mutation vor der Zulassung.

Niraparib ist der erste in Europa zugelassene PARP-Inhibitor, der einmal täglich oral eingenommen wird und keine Testung des BRCA-Mutationsstatus verlangt. Er wird als Erhaltungstherapie bei erwachsenen Patientinnen eingesetzt, die einen Rückfall eines platin-sensitiven, gering differenzierten serösen Karzinoms der Eierstöcke, Eileiter oder des Bauchfells hatten und nach einer platinbasierten Chemotherapie eine vollständige oder teilweise Remission erreicht haben.

Für Olaparib wurden später auch Tabletten zur zweimal täglichen Einnahme zugelassen. Diese dürfen ebenfalls als Erhaltungstherapie bei Patientinnen mit einem platin-sensitiven Rückfall eines hochgradigen epithelialen Ovarial-, Eileiter- oder primären Peritonealkarzinoms eingesetzt werden, wenn ein Ansprechen auf eine platinbasierte Chemotherapie vorliegt. Eine vorherige BRCA-Testung ist hierfür nicht zwingend erforderlich. (siehe auch Roter Brief – Verwechslungsgefahr Olaparib Kapseln und Tabletten).

Rucaparib ist ausschließlich für Patientinnen mit rezidiviertem (zurückkehrendem) oder fortgeschrittenem Eierstockkrebs zugelassen, bei denen eine BRCA-Mutation nachgewiesen wurde. Voraussetzung ist außerdem, dass bereits mindestens zwei platinbasierte Chemotherapien durchgeführt wurden und keine weiteren Therapieoptionen mehr bestehen.

Im Januar 2018 hat die US-Arzneimittelbehörde FDA das Indikationsgebiet für Olaparib um das metastasierte Mammakarzinom (Brustkrebs) mit BRCA-Mutation erweitert. Eine entsprechende Zulassung für Europa ist in den nächsten Monaten zu erwarten.

Fazit:
Die Wirkstoffgruppe der zugelassenen PARP-Inhibitoren ist klein, hat sich aber in den letzten Monaten erweitert. Aktuell können Olaparib und Niraparib als Zweitlinien-Behandlung beim Eierstockkrebs eingesetzt werden. Rucaparib ist auf die Drittlinientherapie bei BRCA-positiven Patienten beschränkt. Zudem wurde aktuell das Anwendungsgebiet für Olaparib von der amerikanischen FDA auf das metastasierte Brustkarzinom mit spezifischer genetischer Mutation (BRCA-Mutation) ausgeweitet.

Erkrankungen des Herzens und der Blutgefäße wie Herzinfarkte und Schlaganfälle sind in Deutschland die häufigste Todesursache: Etwa ein Drittel aller Todesfälle ist darauf zurückzuführen. Die Bundesregierung will dagegen vorgehen und hat aktuell das „Gesunde Herz Gesetz“ beschlossen, das die Vorsorge von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verbessern und zur Stärkung der Herzgesundheit beitragen soll.

Durch das Gesetz sollen Risikofaktoren von Herz-Kreislauf-Erkrankungen möglichst früh erkannt und bekämpft werden. Dafür sieht es den Ausbau von Früherkennungsuntersuchungen, neue strukturierte Behandlungsprogramme und die Verbesserung von Therapiemöglichkeiten vor. Laut Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Lauterbach ist bewusste Ernährung und mehr Bewegung genauso wichtig, wie dass genetische Risikofaktoren früher erkannt werden müssen. Wenn erhöhte Blutfette gehäuft in der Familie auftreten, also erblich bedingt sind, ist die Gefahr groß, schon in jungen Jahren kardiovaskuläre Ereignisse zu erleiden. Ein Beispiel ist die familiären Hypercholesterinämie (FH). Dabei handelt es sich um eine genetisch bedingte Fettstoffwechselstörung, bei der erhöhte Cholesterinwerte bereits früh im Leben auftreten. Betroffene haben ein deutlich erhöhtes Risiko, schon in jungen Jahren Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu entwickeln.

Zusammenfassung „Gesundes-Herz-Gesetz“:

  • Anspruch auf weitere Früherkennungsuntersuchungen von Fettstoffwechselerkrankungen im Rahmen der Kinder- (U9) und Jugenduntersuchungen (J1)
  • Bei Überschreitung definierter LDL-Cholesterin-Grenzwerte kann eine medikamentöse Therapie eingeleitet werden
  • Gentests sind beim betroffenen Kind und dessen Angehörigen möglich
  • Einladung zur Teilnahme an der Jugendgesundheitsuntersuchung J1
  • Für Erwachsene: Einführung von Check-ups für Herz-Kreislauf-Erkrankungen im Alter von 25, 40 und 50 Jahren
  • Apotheken werden stärker in die Beratung zur Prävention und Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen und tabakassoziierten Erkrankungen eingebunden.
  • Den Anspruch auf eine medikamentöse Therapie zur Tabakentwöhnung wird ausgeweitet

Weitere Informationen zur genetischen Diagnostik bei Verdacht auf familiäre Hypercholesterinämie sowie zu den Möglichkeiten einer genetischen Beratung finden Sie auf den entsprechenden Informationsseiten.