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Gendiagnostikgesetz

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) mit seinen wesentlichen Regelungen ist seit dem 1. Februar 2010 in Kraft. Seit dem 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch von Fachärztinnen oder Fachärzten für Humangenetik oder anderen Ärztinnen oder Ärzten, die die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung erworben haben, vorgenommen werden.

Wir haben für Sie die wichtigsten Regelungen, die in der täglichen Praxis relevant sind, als „Praktische Hinweise für die Anwendung des Gendiagnostik-Gesetzes“  zusammengestellt.

Hier gelangen Sie direkt zu den rechtlichen Grundlagen:

Die wichtigsten Formulare können Sie auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Türkisch unter Downloads herunterladen.

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