Aktuelle Information der Kassenärztlichen Bundesvereinigung:
Zum 1. Januar wird die neue Gebührenordnungsposition 11601 in den EBM aufgenommen. Damit wird der Nachweis oder Ausschluss einer Mutation in der Keimbahn in den Brustkrebsgenen BRCA1 und BRCA2 vor einer Verordnung des Arzneimittels Lynparza vergütet.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte für den Wirkstoff Olaparib (Handelsname Lynparza) einen Zusatznutzen festgestellt. Lynparza wird als Monotherapie für die Erhaltungstherapie erwachsener Patientinnen mit einem Platin-sensitiven Rezidiv eines high-grade epithelialen Ovarialkarzinoms, Eileiterkarzinoms oder primären Peritonealkarzinoms angewendet, die auf eine Platin-basierte Chemotherapie ansprechen (vollständig oder partiell).
Die Anwendung von Lynparza setzt voraus, dass eine Untersuchung auf Mutationen in den Brustkrebsgenen BRCA1 und BRCA2 in der Keimbahn vorgenommen wurde. Erst nach dieser Untersuchung steht fest, ob das Medikament Lynparza zur Krebstherapie bei der untersuchten Patientin geeignet ist oder nicht (Quelle: KBV).