Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass wir aktuell die genetische Diagnostik bei klinischem Verdacht auf das Vorliegen einer familiär erblichen Hörstörung mit in unser Spektrum aufgenommen haben.
Als Hörstörungen bezeichnet man Einschränkungen des Hörvermögens. Sie reichen von einer geringfügigen Beeinträchtigung, über eine hochgradige Schwerhörigkeit (Hypakusis, auch Hypoakusis) bis hin zu vollständigem Hörverlust (Gehörlosigkeit, Taubheit, Anakusis, Surditas).
Hörstörungen kommen in allen Altersklassen vor und können auch schon von Geburt an vorliegen. Nach einer Studie der Weltgesundheitsorganisation WHO zählen Hörstörungen in den Industrieländern zu den sechs häufigsten, die Lebensqualität am meisten beeinträchtigenden Erkrankungen.
Da der Grund für eine Hörstörung auf dem gesamten Weg zwischen Schallwahrnehmung im Ohr und der Verarbeitung der akustischen Reize im Gehirn liegen kann, gibt es zahlreiche Ursachen für eine Einschränkung des Hörvermögens. Insbesondere bei der angeborenen Form einer Hörstörung wirkt sich eine frühe Diagnose und Behandlung positiv auf die Sprachentwicklung aus. Bei Ausschluss anderer Ätiologien, die Hörstörungen verursachen, wie z.B. Infektionen-, Alkohol-, Drogen- oder Nikotinkonsum in der Schwangerschaft, chronische Ohrentzündungen, Hörsturz, Blutungen oder Schädel-Hirn-Trauma, ist eine genetische Analyse daher sehr sinnvoll.
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Ihr Team der Gemeinschaftspraxis für Humangenetik & Genetische Labore
Unseren Flyer zum Thema familiär erbliche Hörstörungen finden Sie hier:
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