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Trisomie-Bluttest für Schwangere wird ab dem 01.07.2022 Kassenleistung

Ab dem 01.07.2022 wird die pränatale Untersuchung fetaler DNA aus mütterlichem Blut (nicht-invasiver Pränataltest „NIPT“) auf das Vorliegen einer Trisomie eine gesetzliche Kassenleistung. Bislang mussten die Kosten von den werdenden Eltern selbst getragen werden.

Trisomien sind seltene genetische Veränderungen, die die körperliche und geistige Entwicklung unterschiedlich beeinflussen. Am bekanntesten ist die Trisomie 21 (Down-Syndrom). Der NIPT gehört nicht zu den allgemein empfohlenen Vorsorgeuntersuchungen in der Schwangerschaft. Er wird nur dann von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt, wenn die Schwangere und Ihre Ärztin oder Ihr Arzt gemeinsam entschieden haben, dass der Test für Sie sinnvoll ist. Das hängt vor allem von Ihrer persönlichen Situation ab.

Wichtig ist: Die Untersuchungen auf Trisomien sind freiwillig. Falls der Test für Sie infrage kommt, muss Ihre Ärztin oder Ihr Arzt Sie vorher über die Bedeutung und die Tragweite einer NIPT-Testung ausführlich aufklären und beraten. Die Versicherteninformation des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschus) soll über den Test informieren und die Beratung unterstützen. Die Broschüre beschreibt, welche Aussagen mit dem Bluttest möglich sind und welche nicht, wie zuverlässig die Testergebnisse sind und dass ein auffälliges Ergebnis weiter abgeklärt werden muss (Quelle: Pressemitteilung des G-BA).

Weitere Informationen zum NIPT finden Sie auf der Homepage vom Pränatalzentrum Hamburg und die Versicherteninformation des G-BA können Sie hier aufrufen.