Gendiagnostikgesetz

Das Gendiagnostikgesetz (GenDG) mit seinen wesentlichen Regelungen ist seit dem 1. Februar 2010 in Kraft und seit dem 1. Februar 2012 dürfen genetische Beratungen im Zusammenhang mit genetischen Untersuchungen nur noch von Fachärztinnen oder Fachärzten für Humangenetik oder anderen Ärztinnen oder Ärzten, die die Qualifikation zur fachgebundenen genetischen Beratung erworben haben, vorgenommen werden.

 

Im folgenden haben wir für Sie die wichtigsten Regelungen zusammengestellt, die in der täglichen Praxis relevant sind.

Praktische Hinweise für die Anwendung des Gendiagnostik-Gesetzes

Hier gelangen Sie direkt zu den rechtlichen Grundlagen:
Gesetzesblatt zum Gendiagnostikgesetz
Richtlinie zur genetischen Beratung

 

Die wichtigsten Formulare können Sie auf Deutsch, Englisch, Französisch oder Türkisch hier herunterladen:  Zu unseren Formularen hier klicken!